Was gilt, wenn ich unerwartet doch nicht reisen kann: Da wir jedes Jahr nur wenige, sehr intensiv ausgearbeitete Reisen unternehmen, müssen wir bei Rücktritt (zu Sonderfällen siehe Ziffer 6 der AGB) eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung entsprechend § 651 h Abs. 2 BGB fordern. Diese beträgt bis einschließlich dem
151. Tag vor Reiseantritt 25 %
dann bis 61. Tag vor Reiseantritt 40%
dann bis 31. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 30. Tag und bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
Auf Ihr Verlangen hin sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und müssen diese im Streitfall beweisen. Damit Sie gegebenenfalls nicht so stark belastet werden, empfehlen wir eine Reiserücktrittversicherung. Falls Sie innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn eine Ersatzperson finden, entstehen nur die tatsächlichen Umbuchungskosten, zu Einzelheiten siehe Ziffer 7d der AGB.
Was erwartet Sie auf unseren Reisen: Wir haben gute und originelle Hotels für Sie ausgesucht. Dieser Standard lässt sich aber nur in touristischen Gebieten halten. In entlegenen Orten können die Hotels sehr einfach sein. Etwas Toleranz ist hier notwendig. Sie werden durch die natürliche Herzlichkeit der Menschen in diesen weniger erschlossenen Landesteilen entschädigt. Die Bettwäsche ist immer sauber und es gibt Duschen. Obwohl wir häufig Vollpension anbieten, essen wir selten im Hotel, stets haben wir das beste Restaurant am Ort ausgewählt.
Einreisevorschriften: Bei der Information über Einreisevorschriften im Rahmen der vorvertraglichen Beratung gehen wir ohne weitere Angaben davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Staates haben, in dem ihre angegebene Anschrift liegt. Auf Abweichungen oder Besonderheiten (doppelte Staatsbürgerschaft etc.) weisen Sie uns bitte hin. In unseren Ausschreibungen geben wir die Einreisevorschriften für deutsche Staatsbürger an.
Nachlass: Studenten und Jugendliche erhalten einen Preisnachlass von 10 Prozent.
Bei Kindern bitte jeweils erfragen.
Literatur: Bei einigen Reisen erhalten Sie ein von uns liebevoll zusammengestelltes Buch. Informationen über die Orte, Märchen, Gedichte und Erzählungen fesseln Sie während der Fahrt und noch lange danach.
Weitere Informationen bekommen Sie vor Reisebeginn zugeschickt!
Außergerichtliche Streitbeilegung: Für Reiseveranstalter besteht zur Zeit keine gesetzliche Verpflichtung, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, wir sind dazu grundsätzlich bereit. Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu/consumers/odr/
Datenschutz: Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter „Datenschutz“.
Reisebedingungen
Zitierte Paragrafen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beziehen sich auf die aktuelle Fassung, das Reisevertragsrecht wurde 2018 grundlegend neu gefasst.
Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten für Sie die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, (vgl. Ziffer 2 und Ziffer 10 dieser Bedingungen).
Informationen zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie oben unter“ Kleingedrucktes GROSS geschrieben“
1. Abschluss des Reisevertrages/Vermittlung von Verträgen
a) Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme in Textform durch uns zustande.
b) Wenn wir ausdrücklich in fremden Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter, z. B. Flüge, Mietwagen, Fährtransporte etc. vermitteln, gilt folgendes: Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese einbezogen sind. Wir sind als Vermittler nur für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung unter Einschluss eventueller Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht für die gebuchte Leistung selbst verantwortlich. Eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe hierzu § 651 w BGB. Unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit keine Körperschäden betroffen sind und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder ein Fall des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegen.
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 10% des Reisepreises ist mit Erhalt des Sicherungsscheines, der restliche Reisepreis dann 20 Tage vor Reisebeginn fällig (vor Reiseende sind alle Zahlungen auf den Reisepreis erst nach Übergabe eines Sicherungsscheines, vgl. § 651r BGB fällig).
4. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungsvorbehalt
a) Die von uns geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1, also aus unserer Annahmeerklärung), ergänzt (im Rahmen der beiderseitigen Vertragserklärungen) durch die zugrundeliegende Ausschreibung der Reise. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit uns, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. Neben den vertraglichen Leistungen schulden wir Ihnen angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten.
b) Änderungen der Leistungen und der geplanten Abläufe lassen sich faktisch nicht immer vermeiden, zum Beispiel ausgelöst durch hoheitliche Maßnahmen, Wettereinflüsse und Flugplanänderungen oder Anpassung von erforderlichen Sicherheits- und Hygienekonzepten. Wir behalten uns dadurch ausgelöste Änderungen, zum Beispiel Wechsel der Fluggesellschaft, der Flugzeiten, der Routenführung und der Programmreihenfolge, Austausch von Teilen des Programms etc. in angemessenem Umfang vor, werden uns aber stets bemühen, die Abweichungen möglichst gering zu halten und Sie frühzeitig zu unterrichten. Bei erheblichen Änderungen bleiben Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche selbstverständlich unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben Ihre Rechte und Ansprüche insoweit ebenfalls unberührt.
5. Preisänderungen
a). Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
- oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise- , Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
- oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
ergibt. Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 4b) verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Ihr Verlangen nachzuweisen.
b) Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für Sie günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
c) Wir müssen Ihnen eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
d) Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so können wir sie spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).
6. Rücktritt durch uns/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
a) Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich auf sie beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
b) Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so können wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
c) In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
7. Rücktritt durch Sie
a) Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe). Unvermeidbare Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
b) Unsere pauschalierten Entschädigungssätze für den Rücktritt in sonstigen Fällen finden Sie unter KLEINGEDRUCKTES GROSS GESCHRIEBEN
c) In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
d) Innerhalb einer angemessenen Frist (ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Ihre Erklärung uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht) können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen uns als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
8. Versicherungen / Gesundheitsschutz
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung der Kosten von Betreuung und Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln gerne entsprechende Angebote.
b) Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sei verwiesen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft durch uns oder unsere Leistungsträger verursacht wurde.
b) Unsere Haftung wegen unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungsrahmensumme beträgt jedoch min. 4.000,00 €.
10. Ihre Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
a) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so sollte der Kunde zur Vermeidung sonst drohender Anspruchsverluste Mängel unverzüglich anzeigen und kann Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei von uns veranstalteten Reisen sind Abhilfeverlangen und Mängelanzeige an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse Sie in den Reiseunterlagen finden, zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.
b) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
c) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt (vgl. Ziffer 10a) und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
d) Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.
11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung / Beistandsleistungen
Unsere Reiseleiter sind beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und – soweit möglich und erforderlich – für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen. Ferner sind sie beauftragt, erforderliche Beistandsleistungen im Fall des § 651 q BGB zu erbringen, wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten.
12. Verjährung
Die in § 651 i Abs. 3 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Gültigkeit der Prospektangaben
Unser Prospekt kann nur die zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten anführen, auch Druckfehler lassen sich bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Verträge auf Basis als unrichtig erkannter Angaben nicht abschließen.
13. Sonstiges
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen. Veranstalter: Reiselust, Inhaber: Marianne Schmidthuber (auch Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)
Barerstr. 43 · 80799 München
Tel. 089-272 08 97 · reiselust@web.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Reiselust – Marianne Schmidthuber, Barerstr. 43, 80799 München trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Reiselust – Marianne Schmidthuber, Barerstr. 43, 80799 München über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Reiselust – Marianne Schmidthuber, Barerstr. 43, 80799 München hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen.* Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reiselust – Marianne Schmidthuber, Barerstr. 43, 80799 München verweigert werden.*
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigen Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302