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Weitere Informationen bekommen Sie vor Reisebeginn
zugeschickt!
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen
oder telefonischen Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit der Annahme in Textform durch
uns zustande.
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen/Datenschutz
a) Die EU-Verordnung Nr.
2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter,
Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen,
ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung
über die Identität jeder ausführenden
Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese
feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht
der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich
ausführende Fluggesellschaft angegeben
werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft
nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich
zu unterrichten.
b) Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§28 Abs, 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§34,35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung an die unter den nach Ziffer 13 angegebenen Kontaktdaten.
3. Zahlungsbedingungen
Vor Reiseende ist die
Fälligkeit aller Zahlungen auf den Reisepreis
von der Übergabe eines Sicherungsscheines
im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB abhängig.
Eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro
Person ist mit Erhalt des Sicherungsscheines,
der restliche Reisepreis dann 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
4. Preisänderungen
Wir dürfen den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und durch uns nicht zu vertreten, nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse; Beförderungskosten (insbesondere Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; staatliche Sicherheitsgebühren; Einreise- und Aufenthaltsgebühren. Bei einer Erhöhung wird zum Reisepreis der Betrag addiert, der der Erhöhung der genannten Kostenfaktoren seit Vertragsschluss und ihrer konkreten betragsmäßigen Auswirkung auf die Reise und den Reisepreis entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Nachweise und Belege für die Preiserhöhung zu übermitteln.
5. Rücktrittsrecht bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl
Bis 21 Tage vor Reiseantritt können wir von der Durchführung der Reise zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sie können statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie anzubieten.
6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/Storno
Unsere Rücktrittsbedingungen
finden Sie unter Kleingedrucktes GROSS
geschrieben.
7. Versicherungen/Gesundheitsschutz
a) Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung
und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit. Wir vermitteln Ihnen
gerne entsprechende Angebote von der Europäische
Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5,
81677 München.
b) Der Reisende
sollte sich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird
verwiesen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
a) Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder wir allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträgers
einzustehen haben.
b) Unsere
Haftung wegen unerlaubter Handlung für
Schäden, die nicht Körperschäden
sind, wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, je Reiseteilnehmer
und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
die zur Verfügung stehende Haftungsrahmensumme
beträgt jedoch min. 4.000,00 EUR.
9. Ihre Obliegenheiten und Rechte
bei mangelhafter Reise
Erbringen wir die Reise
nicht vertragsgerecht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb
einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist
Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen
und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen.
Die Bestimmung einer Frist ist unnötig,
wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe
durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes
Interesse geboten ist. Für die Dauer der
nicht vertragsgemäßen Reiseleistung
können Sie Anspruch auf Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der
Anspruch entfällt, soweit Sie schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
oder infolge eines Mangels Ihnen die Reise oder
ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar,
können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen
Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
Die Fristsetzung kann unterbleiben, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt
ist.
10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Unsere Reiseleiter sind
während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen
und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und
soweit möglich und erforderlich - für
Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt
oder bevollmächtigt, Ansprüche auf
Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung für
uns anzuerkennen. Eine Kündigung des Reisevertrages
durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann
auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden,
diese ist insoweit von uns ausdrücklich
bevollmächtigt.
11. Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung
a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
b) Die oben in Ziffer 11a) genannten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. Gültigkeit der Prospektangaben
Unser Prospekt kann nur
die zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten
der Reiseabwicklung anführen, auch Druckfehler
lassen sich bei größter Sorgfalt
nicht immer vermeiden. Änderungen vor Vertragsschluss
bleiben vorbehalten.
13. Sonstiges
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise ist §§ 651 aff BGB für eine Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Veranstalter: ReiseLust ·
Inh. Marianne Schmidthuber
Ainmillerstraße 50 · 80801 München
Tel. 089-272 08 97 · reiselust@web.de
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