Kleingedrucktes GROSS geschrieben

Da wir jedes Jahr wenige, sehr intensiv ausgearbeitete Reisen unternehmen, müssen wir bei Rücktritt eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung fordern. Diese beträgt

bis einschließlich 151. Tag vor Reiseantritt 25 %
dann bis einschließlich 61. Tag vor Reiseantritt 40 %
dann bis einschließlich 31. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 30. Tag und bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises.

Der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Damit Sie gegebenenfalls nicht so stark belastet werden, empfehlen wir eine Reise-Rücktritt-Versicherung.
Falls eine Ersatzperson gefunden wird, entstehen nur die tatsächlichen Umbuchungskosten (bei manchen Flügen kann allerdings nicht umgebucht werden!).

Wir haben gute und originelle Hotels für Sie ausgesucht. Dieser Standard lässt sich aber nur in touristischen Gebieten halten. In entlegenen Orten können die Hotels sehr einfach sein, und eventuell werden Sie erleben, was dem Touristen an der Küste kaum passiert: erst nach unserer Ankunft wird Toilettenpapier herbeigeschafft und fieberhaft nach Seife gesucht. Statt eines Schranks könnten Sie nur Haken an der Wand vorfinden, manchmal sind die Duschen nicht gekachelt und auch nicht mit einem Duschvorhang abgetrennt. Etwas Toleranz ist hier notwendig. Sie werden durch die natürliche Herzlichkeit der Menschen in diesen unerschlossenen Landesteilen entschädigt. Die Bettwäsche ist immer sauber und es gibt Duschen.
Obwohl wir häufig Vollpension anbieten, essen wir in den seltensten Fällen im Hotel, stets haben wir das beste Restaurant ausgewählt. Berühmt sind unsere leckeren Picknicks an landschaftlich schönen Stellen.

Nachlaß: Studenten und Jugendliche erhalten einen Preisnachlass von 10 Prozent.
Bei Kindern richtet er sich nach Reise und Alter – bitte jeweils erfragen.
Flüge: Ab München (wenn nicht anders angegeben). Wer sich rechtzeitig anmeldet, kann andere Abflugsorte wählen. Jede Reise ist auch ohne Flug buchbar.
Literatur: Bei einigen Reisen erhalten Sie ein von uns liebevoll zusammengestelltes Buch. Informationen über die Orte, Märchen, Gedichte und Erzählungen fesseln Sie während der Fahrt und noch lange danach.

Weitere Informationen bekommen Sie vor Reisebeginn zugeschickt!

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme in Textform durch uns zustande.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen/Datenschutz
a) Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

b) Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§28 Abs, 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§34,35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung an die unter den nach Ziffer 13 angegebenen Kontaktdaten.

3. Zahlungsbedingungen
Vor Reiseende ist die Fälligkeit aller Zahlungen auf den Reisepreis von der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB abhängig. Eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person ist mit Erhalt des Sicherungsscheines, der restliche Reisepreis dann 20 Tage vor Reisebeginn fällig.

4. Preisänderungen
Wir dürfen den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und durch uns nicht zu vertreten, nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse; Beförderungskosten (insbesondere Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; staatliche Sicherheitsgebühren; Einreise- und Aufenthaltsgebühren. Bei einer Erhöhung wird zum Reisepreis der Betrag addiert, der der Erhöhung der genannten Kostenfaktoren seit Vertragsschluss und ihrer konkreten betragsmäßigen Auswirkung auf die Reise und den Reisepreis entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Nachweise und Belege für die Preiserhöhung zu übermitteln.

5. Rücktrittsrecht bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bis 21 Tage vor Reiseantritt können wir von der Durchführung der Reise zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sie können statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie anzubieten.

6. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/Storno
Unsere Rücktrittsbedingungen finden Sie unter „Kleingedrucktes GROSS geschrieben“.

7. Versicherungen/Gesundheitsschutz
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote von der „Europäische Reiseversicherung AG“, Vogelweidestr. 5, 81677 München.
b) Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen haben.

b) Unsere Haftung wegen unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungsrahmensumme beträgt jedoch min. 4.000,00 EUR.

9. Ihre Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
Erbringen wir die Reise nicht vertragsgerecht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Bestimmung einer Frist ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit Sie schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder infolge eines Mangels Ihnen die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung kann unterbleiben, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Unsere Reiseleiter sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und – soweit möglich und erforderlich - für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung für uns anzuerkennen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden, diese ist insoweit von uns ausdrücklich bevollmächtigt.

11. Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung

a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

b) Die oben in Ziffer 11a) genannten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Gültigkeit der Prospektangaben
Unser Prospekt kann nur die zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung anführen, auch Druckfehler lassen sich bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden. Änderungen vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.

13. Sonstiges
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise ist §§ 651 aff BGB für eine Tätigkeit als Reiseveranstalter.

Veranstalter: ReiseLust · Inh. Marianne Schmidthuber
Ainmillerstraße 50 · 80801 München
Tel. 089-272 08 97 · reiselust@web.de

Reisebedingungen

Anmeldung
Individualreisen

nach oben